ChatGPT & Co. im Unternehmen nutzen: 5 legale Fallstricke (DSGVO, Urheberrecht) – und wie Sie diese vermeiden
KI-Tools wie ChatGPT bergen für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz erhebliche rechtliche Risiken – von DSGVO-Verstößen bis zu Urheberrechtsproblemen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen praktische Lösungen, lokale Alternativen und konkrete Handlungsanweisungen für die sichere KI-Nutzung im Berufsalltag.
ChatGPT & Co. im Unternehmen nutzen: 5 legale Fallstricke – und wie Sie sie umschiffen
Die künstliche Intelligenz hat den Arbeitsalltag revolutioniert: Innerhalb von Sekunden generiert ChatGPT Texte, analysiert OpenAI Daten oder übersetzt DeepL komplexe Dokumente. Doch während Mitarbeiter begeistert die neuen Möglichkeiten nutzen, schlagen Juristen und Datenschutzbeauftragte Alarm. Denn wer KI-Tools wie ChatGPT, Bard oder Midjourney unreflektiert im Unternehmen einsetzt, riskiert empfindliche Strafen wegen Verstößen gegen die DSGVO, Urheberrechtsverletzungen oder sogar Betriebsgeheimnis-Verrat.
Besonders in Deutschland, Österreich und der Schweiz – mit ihren strengen Datenschutzgesetzen und hohen Compliance-Anforderungen – ist Vorsicht geboten. Dieser Artikel zeigt nicht nur die fünf größten rechtlichen Fallstricke auf, sondern gibt konkrete Handlungsanweisungen, wie Unternehmen KI sicher nutzen können. Dazu gehören praktische Checklisten, lokale Alternativen zu US-amerikanischen KI-Diensten und klare Empfehlungen für die Umsetzung in der DACH-Region.
1. Fallstrick: DSGVO-Verstöße durch unkontrollierte Datenweitergabe
Das größte rechtliche Risiko beim Einsatz von ChatGPT & Co. ist die unbewusste Weitergabe personenbezogener Daten an Drittanbieter – und damit ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Problem: Sobald ein Mitarbeiter sensible Informationen wie Kundendaten, interne Prozesse oder sogar Mitarbeiterdaten in eine KI eingibt, werden diese an die Server des Anbieters (meist in den USA) übertragen. Dort unterliegen sie nicht dem europäischen Datenschutzniveau, was nach Art. 44 ff. DSGVO nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist.
Was konkret passiert:
- Beispiel 1: Ein Vertriebsmitarbeiter lässt ChatGPT eine E-Mail an einen Kunden formulieren und fügt dabei dessen Namen, Adresse und Bestellhistorie ein. Diese Daten werden nun auf Servern von OpenAI gespeichert – ohne rechtliche Grundlage.
- Beispiel 2: Die Personalabteilung nutzt KI, um Stellenausschreibungen zu optimieren, und gibt dabei interne Gehaltsstrukturen preis. Dies kann nicht nur datenschutzrechtlich problematisch sein, sondern auch betriebsinterne Geheimnisse gefährden.
Lösung: So nutzen Sie KI DSGVO-konform
a) Technische Maßnahmen:
- Datenanonymisierung: Vor der Eingabe in KI-Tools müssen alle personenbezogenen Daten (Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Vertragsnummern etc.) pseudonymisiert oder gelöscht werden. Tools wie Anonymizer (hypothetisches Beispiel) können hier helfen.
- Lokale KI-Alternativen: Nutzen Sie europäische oder selbst gehostete KI-Lösungen, die keine Daten in die USA übertragen. Beispiele:
- Aleph Alpha (Deutschland): Der Luminous-KI-Assistent wird auf deutschen Servern betrieben und ist DSGVO-konform.
- DeepL Write (EU-Hosting): Die Schreib-KI von DeepL bietet eine Enterprise-Version mit EU-Datenspeicherung.
- Open-Source-LLMs wie Mistral oder Llama: Diese können on-premise (also auf eigenen Servern) betrieben werden – ideal für Unternehmen mit hoher Compliance-Anforderung.
b) Organisatorische Maßnahmen:
- Klare Richtlinien: Erstellen Sie eine unternehmensweite KI-Nutzungspolicy, die regelt:
- Welche Daten nie in KI-Tools eingegeben werden dürfen (z. B. personenbezogene Daten, Betriebsgeheimnisse).
- Welche Tools erlaubt sind (z. B. nur zertifizierte Enterprise-Versionen).
- Wie Mitarbeiter Verstöße melden können.
- Schulungen: Führen Sie verpflichtende Schulungen durch, in denen Sie Beispiele für zulässige und unzulässige Nutzung zeigen. Viele DSGVO-Verstöße passieren aus Unwissenheit – nicht aus Boshaftigkeit.
c) Vertragliche Absicherung:
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV): Falls Sie US-amerikanische KI-Tools nutzen müssen, schließen Sie mit dem Anbieter einen DSGVO-konformen AVV ab. OpenAI bietet seit 2023 eine Enterprise-Version mit erweiterten Datenschutzgarantien an – allerdings bleibt das Risiko einer Datenweitergabe an US-Behörden (Stichwort: CLOUD Act).
- Standardvertragsklauseln (SCC): Falls kein AVV möglich ist, müssen Sie EU-Standardvertragsklauseln nutzen – allerdings ist deren Wirksamkeit bei US-Anbietern umstritten.
2. Fallstrick: Urheberrechtsverletzungen durch KI-generierte Inhalte
Ein weiteres großes Risiko: Wer KI-generierte Texte, Bilder oder Code nutzt, könnte unwissentlich Urheberrechte verletzen. Das Problem liegt in den Trainingsdaten der KI: Viele Modelle wurden mit urheberrechtlich geschützten Werken (Bücher, Artikel, Fotos, Code) trainiert – ohne dass die Rechteinhaber zugestimmt hätten.
Aktuelle Rechtslage in DACH (Stand 2026):
- Deutschland/Österreich: Die Nutzung von KI-generierten Inhalten ist grundsätzlich erlaubt, solange keine 1:1-Kopie eines geschützten Werks entsteht. Allerdings gibt es noch keine höchstrichterliche Klärung, ob das Training von KI auf urheberrechtlich geschützten Daten überhaupt zulässig ist. Erste Klagen (z. B. von Verlagen gegen OpenAI) laufen.
- Schweiz: Hier gilt das schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG), das ähnlich wie in der EU das "Text and Data Mining" unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Allerdings bleibt die Rechtsunsicherheit bestehen.
Praktische Risiken für Unternehmen:
- Abmahnungen: Wenn ein KI-generierter Text Passagen aus einem geschützten Werk enthält, drohen Abmahnungen von Verlagen oder Autoren.
- Haftung für Plagiate: Nutzen Sie KI, um z. B. Produktbeschreibungen zu generieren, und diese ähneln zu stark bestehenden Texten, kann das zu Schadensersatzforderungen führen.
- Probleme mit Open-Source-Lizenzen: KI-generierter Code kann unbewusst Open-Source-Lizenzen verletzen, wenn die KI auf GPL-lizenziertem Code trainiert wurde.
Lösung: So vermeiden Sie Urheberrechtsprobleme
a) Prüfen Sie die Herkunft der KI:
- Nutzen Sie KI-Modelle, die explizit auf lizenzfreien oder rechtmäßig erworbenen Daten trainiert wurden. Beispiele:
- Stable Diffusion (mit Filter für urheberrechtsfreie Bilder)
- Mistral AI (französisches Modell mit transparenter Datenherkunft)
- Enterprise-Versionen von OpenAI, die garantieren, dass keine urheberrechtlich geschützten Inhalte im Output enthalten sind.
b) Dokumentieren Sie die KI-Nutzung:
- Führen Sie ein Protokoll, welche Inhalte mit KI erstellt wurden. So können Sie im Streitfall nachweisen, dass Sie keine böswillige Urheberrechtsverletzung begangen haben.
- Nutzen Sie Plagiatscheck-Tools wie Copyscape oder QuillBot, um KI-Texte vor der Veröffentlichung zu prüfen.
c) Nutzen Sie KI nur als Inspirationsquelle:
- Nicht 1:1 übernehmen! Bearbeiten Sie KI-generierte Inhalte so stark, dass sie als eigenes Werk gelten. In der Regel reicht eine substantielle Überarbeitung (z. B. Umformulierungen, Ergänzungen, neue Struktur), um urheberrechtliche Probleme zu vermeiden.
3. Fallstrick: Betriebsgeheimnisse und Know-how-Verlust
Ein oft unterschätztes Risiko: Wenn Mitarbeiter interne Dokumente, Strategiepapiere oder technische Details in KI-Tools eingeben, können diese Informationen an Dritte weitergegeben werden. Selbst wenn keine personenbezogenen Daten betroffen sind, kann dies zu Wettbewerbsnachteilen oder sogar Industriespionage führen.
Beispiele aus der Praxis:
- Ein Entwickler fragt ChatGPT nach Optimierungsmöglichkeiten für den eigenen Quellcode – und gibt dabei unwissentlich patentierte Algorithmen preis.
- Ein Marketingteam lässt KI eine Produktstrategie analysieren und gibt dabei interne Marktforschungsdaten ein, die Konkurrenzunternehmen interessieren könnten.
- Ein Berater nutzt KI, um Vertragsverhandlungen vorzubereiten, und gibt dabei sensible Konditionen ein.
Lösung: Schutz von Betriebsgeheimnissen
a) Technische Absicherung:
- Enterprise-KI mit privater Cloud: Nutzen Sie KI-Lösungen, die vollständig auf Ihren eigenen Servern laufen (z. B. Hugging Face Enterprise oder self-hosted Llama 2).
- Datenfilter: Implementieren Sie automatische Warnsysteme, die verhindern, dass sensible Schlüsselwörter (z. B. "Geheimprojekt XY", "Patentantrag") in KI-Tools eingegeben werden.
b) Vertragliche Regelungen:
- Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) anpassen: Ergänzen Sie NDAs um Klauseln, die die Nutzung von KI-Tools für interne Daten explizit regeln.
- Arbeitsverträge erweitern: Nehmen Sie eine KI-Nutzungsklausel auf, die Mitarbeiter verpflichtet, keine Betriebsgeheimnisse in externe KI-Systeme einzugeben.
c) Sensibilisierung der Mitarbeiter:
- Schulungen zu Betriebsgeheimnissen: Zeigen Sie an konkreten Beispielen, welche Informationen nie in KI-Tools gehören.
- "Safe-Harbor"-Listen: Erstellen Sie eine Positivliste von Themen, die unbedenklich mit KI bearbeitet werden dürfen (z. B. allgemeine Marktanalysen, Standardtexte).
4. Fallstrick: Haftung für fehlerhafte KI-Ausgaben
KI-Systeme machen Fehler – und wenn diese zu falschen Entscheidungen, Vertragsverletzungen oder sogar Körperverletzungen führen, haftet das Unternehmen, nicht der KI-Anbieter. Besonders kritisch ist dies in Bereichen wie:
- Rechtsberatung (z. B. KI-generierte Verträge mit Fehlern)
- Medizinische Diagnosen (z. B. KI-gestützte Auswertungen von Patientendaten)
- Finanzanalysen (z. B. falsche Risikobewertungen durch KI)
Aktuelle Rechtsprechung in DACH:
- In Deutschland gilt: Wer KI als "Hilfsmittel" nutzt, bleibt verantwortlich (§ 823 BGB). Ein Beispiel: Ein Anwalt, der einen KI-generierten Vertrag nicht prüft und dieser später unwirksam ist, haftet für den Schaden.
- In der Schweiz wird ähnlich argumentiert: KI ist ein Werkzeug – die Verantwortung liegt beim Nutzer (Art. 41 OR).
- In Österreich gibt es noch keine höchstrichterlichen Urteile, aber die Produkthaftung (§ 94 PhG) könnte analog angewendet werden.
Lösung: Haftungsrisiken minimieren
a) KI nur als Unterstützung, nicht als Entscheidungsinstanz:
- Menschliche Kontrolle ist Pflicht: KI-generierte Inhalte müssen immer von einem Fachmann geprüft werden – besonders in rechtlichen, medizinischen oder finanziellen Kontexten.
- "Four-Eyes-Prinzip": Kritische KI-Ausgaben (z. B. Verträge, Diagnosen) sollten von zwei Personen geprüft werden.
b) Versicherungsschutz prüfen:
- Berufshaftpflicht erweitern: Viele Policen decken KI-fehlerbedingte Schäden noch nicht ab. Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob eine Erweiterung für KI-Risiken möglich ist.
- Produkthaftpflicht für KI-gestützte Produkte: Falls Ihr Unternehmen KI in Produkte integriert (z. B. Chatbots, Analyse-Tools), benötigen Sie eine spezielle KI-Haftpflichtversicherung.
c) Transparenz gegenüber Kunden:
- Offenlegen, wenn KI im Spiel ist: Falls Sie KI für Kundenkommunikation (z. B. Chatbots, automatisierte E-Mails) nutzen, sollten Sie dies klar kennzeichnen – z. B. mit einem Hinweis wie:
"Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserem Team geprüft."
5. Fallstrick: Arbeitsrechtliche Konsequenzen (Mitbestimmung, Überwachung)
Die Nutzung von KI im Unternehmen berührt auch arbeitsrechtliche Fragen – besonders in Deutschland mit seiner starken Betriebsratsmitbestimmung. Zwei zentrale Probleme:
- Überwachung der Mitarbeiter: Wenn Unternehmen KI nutzen, um z. B. E-Mails zu analysieren oder Leistungsdaten auszuwerten, kann dies gegen § 87 BetrVG (Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen) verstoßen.
- Veränderung von Arbeitsplätzen: Falls KI Aufgaben übernimmt, die bisher Mitarbeiter erledigt haben, kann dies zu Kündigungen oder Umstrukturierungen führen – was wiederum Sozialpläne und Interessenausgleich erfordert.
Lösung: Arbeitsrechtliche Compliance sicherstellen
a) Betriebsrat frühzeitig einbinden:
- Mitbestimmung bei KI-Einführung: Der Betriebsrat muss vor der Einführung von KI-Tools konsultiert werden, wenn diese Arbeitsabläufe oder Überwachung betreffen.
- Betriebsvereinbarung abschließen: Regeln Sie in einer schriftlichen Vereinbarung, wie KI genutzt werden darf – z. B.:
- Darf KI zur Leistungsbewertung genutzt werden?
- Wie werden Daten der Mitarbeiter geschützt?
- Gibt es Schulungen für den Umgang mit KI?
b) Transparenz gegenüber Mitarbeitern:
- Klare Kommunikation: Erklären Sie den Mitarbeitern, warum KI eingeführt wird und wie sie ihre Arbeit unterstützt – nicht ersetzt.
- Weiterbildungsangebote: Bieten Sie Schulungen an, damit Mitarbeiter lernen, mit KI effizienter zu arbeiten (z. B. Prompt-Engineering für bessere KI-Ergebnisse).
c) Arbeitsverträge anpassen:
- KI-Nutzungsklauseln: Ergänzen Sie Arbeitsverträge um Passagen, die regeln:
- Ob Mitarbeiter private KI-Tools (z. B. ChatGPT Free) für dienstliche Zwecke nutzen dürfen.
- Wie mit KI-generierten Inhalten umgegangen wird (z. B. Urheberrecht, Geheimhaltung).
Fazit: KI im Unternehmen sicher nutzen – eine Checkliste
Die Nutzung von ChatGPT & Co. im Berufsalltag ist nicht verboten – aber sie erfordert bewusste Steuerung, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Hier die wichtigsten Schritte im Überblick:
✅ DSGVO-Compliance:
- Nutzen Sie lokal gehostete KI (z. B. Aleph Alpha, Mistral) oder Enterprise-Versionen mit EU-Datenspeicherung.
- Anonymisieren Sie alle personenbezogenen Daten vor der KI-Nutzung.
- Schließen Sie Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit KI-Anbietern ab.
✅ Urheberrecht schützen:
- Prüfen Sie, ob Ihre KI auf legalen Trainingsdaten basiert.
- Überarbeiten Sie KI-Inhalte substantiell, bevor Sie sie verwenden.
- Nutzen Sie Plagiatschecker für KI-generierte Texte.
✅ Betriebsgeheimnisse wahren:
- Verbieten Sie die Eingabe sensibler Daten in externe KI-Tools.
- Setzen Sie auf self-hosted KI-Lösungen für interne Analysen.
✅ Haftungsrisiken minimieren:
- KI-Ausgaben immer menschlich prüfen – besonders in rechtlichen/finanziellen Kontexten.
- Passen Sie Versicherungen an KI-Risiken an.
✅ Arbeitsrecht beachten:
- Bindet den Betriebsrat ein, bevor Sie KI einführen.
- Schulen Sie Mitarbeiter im sicheren Umgang mit KI.
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